Ziele
Diese Maßnahme soll
- die Studierenden in die Lage versetzen, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln und deren Studienangebote sprachlich, kulturell und fachlich zu nutzen
- die Ausbildung an der Gasthochschule bereichern
- die Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule zu fördern
- die Gesellschaft allgemein bereichern, indem qualifizierte, aufgeschlossene und international erfahrene junge Leute als zukünftige Akademiker herangebildet werden
- einen Teil der Mobilitätskosten tragen und es den Studierenden dadurch ermöglichen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu verbringen, den sie sich sonst finanziell nicht leisten könnten
Leistungen für die Studierenden
- Auslandsstudium von 3 bis 12 Monaten (zwischen dem 01.07. und dem 30.09. des Folgejahres) an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU-Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, in der Slowakischen und Tschechischen Republik, in Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern (perspektivisch auch in der Türkei)
- Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses (maximal 200 Euro monatlich)
- für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung
- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
Teilnahmevoraussetzungen
- Die Studierenden sind in einem Studiengang einer Hochschule eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt
- Die Studierenden haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen
- Das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar
- Die Studierenden sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder / bzw. sie haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- Staatsangehörige aus Luxemburg oder Liechtenstein werden ausschließlich aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes gefördert
- Die Studierenden haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen
- Die Studierenden besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden
Weitere Informationen bei der EU
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