SOKRATES/ERASMUS - Infos für Studierende

Übersicht: Mobilität von Studierenden


Ziele

Diese Maßnahme soll

  • die Studierenden in die Lage versetzen, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln und deren Studienangebote sprachlich, kulturell und fachlich zu nutzen
  • die Ausbildung an der Gasthochschule bereichern
  • die Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule zu fördern
  • die Gesellschaft allgemein bereichern, indem qualifizierte, aufgeschlossene und international erfahrene junge Leute als zukünftige Akademiker herangebildet werden
  • einen Teil der Mobilitätskosten tragen und es den Studierenden dadurch ermöglichen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu verbringen, den sie sich sonst finanziell nicht leisten könnten

Leistungen für die Studierenden

  • Auslandsstudium von 3 bis 12 Monaten (zwischen dem 01.07. und dem 30.09. des Folgejahres) an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU-Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, in der Slowakischen und Tschechischen Republik, in Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern (perspektivisch auch in der Türkei)
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses (maximal 200 Euro monatlich)
  • für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung
  • Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Die Studierenden sind in einem Studiengang einer Hochschule eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt
  • Die Studierenden haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen
  • Das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar
  • Die Studierenden sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder / bzw. sie haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • Staatsangehörige aus Luxemburg oder Liechtenstein werden ausschließlich aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes gefördert
  • Die Studierenden haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen
  • Die Studierenden besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden


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